Wichtige Erkenntnisse
- Die APVMA hat die Registrierung aller Antikoagulanzien der zweiten Generation (SGAR) ab dem 24. März 2026 für ein Jahr ausgesetzt; diese sind nur noch unter strengen Bedingungen für zertifizierte Schädlingsbekämpfer erhältlich.
- Lagerhallen und Lebensmittelbetriebe müssen nun auf Antikoagulanzien der ersten Generation (FGAR), mechanische Fallen und robuste Konzepte zur Integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) setzen.
- Alle Giftköder müssen zwingend in gesicherten, abschließbaren und manipulationssicheren Köderstationen ausgebracht werden – Mäuseköder nur im Innenbereich, Rattenköder in maximal zwei Metern Abstand zum Gebäude.
- Der australische Herbst (März–Mai) markiert aufgrund sinkender Temperaturen den Beginn der Hauptsaison für Nagetierbefall, was präventive Ausschlussmaßnahmen und Monitoring unerlässlich macht.
- Betriebe, die HACCP- oder externe Audits (SQF, BRC, FSSC 22000) unterliegen, sollten ihre Dokumentation sofort an die neuen regulatorischen Änderungen anpassen.
Das SGAR-Verbot der APVMA verstehen
Am 10. März 2026 stellte die Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA) fest, dass alle chemischen Produkte mit SGARs ein inakzeptables Risiko für Nicht-Ziel-Wildtiere darstellen. Nach Prüfung von über 1.500 Studien wurde belegt, dass die fünf Wirkstoffe Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen lange genug im Gewebe persistieren, um Sekundärvergiftungen bei Greifvögeln, Reptilien und Beuteltieren zu verursachen.
Seit dem 24. März 2026 sind alle Registrierungen für SGAR-Produkte für ein Jahr ausgesetzt. Große Einzelhändler haben diese Produkte aus dem Sortiment genommen. Nur lizenzierte Fachbetriebe dürfen SGARs unter strengen Auflagen verwenden, die geltende Produktetiketten überschreiben.
Neue Bedingungen für alle Antikoagulanzien
- Alle Köder müssen in gesicherten, abschließbaren, manipulationssicheren Stationen ausgebracht werden.
- Mäuseköder dürfen nur innerhalb von Gebäuden platziert werden – der Außenbereich ist verboten.
- Rattenköderstationen müssen innerhalb von zwei Metern zum Gebäudeaußenbereich positioniert werden.
- Die Nutzung ist auf maximal 35 aufeinanderfolgende Tage ohne dokumentierte Neubewertung begrenzt.
Diese Bedingungen gelten auch für FGARs und unterstreichen die regulatorische Verschiebung hin zu einem wissenschaftsbasierten Schädlingsmanagement.
Warum der Herbst kritisch für australische Lager ist
Im australischen Herbst (März bis Mai) suchen Wanderratten (Rattus norvegicus), Hausratten (Rattus rattus) und Hausmäuse (Mus musculus) verstärkt Schutz und Nahrung in gewerblichen Gebäuden. Lagerhallen bieten durch Paletten, Regalsysteme und Isolierungen ideale Nistmöglichkeiten. Ein Mäusepaar kann unter optimalen Bedingungen jährlich über 60 Nachkommen produzieren; daher ist der Frühherbst entscheidend für das Eingreifen.
Für lagerspezifische Empfehlungen siehe Nagetierbekämpfung in der Logistik: Schutz von Versandlagern vor Befall im Spätwinter.
Konforme chemische Bekämpfung
Antikoagulanzien der ersten Generation (FGARs)
Wirkstoffe wie Warfarin, Coumatetralyl und Diphacinon bleiben in Australien für den gewerblichen Einsatz zugelassen. Im Gegensatz zu SGARs benötigen Nagetiere hier mehrere Dosen über mehrere Tage für eine tödliche Wirkung. Die kürzere Halbwertszeit reduziert das Risiko von Sekundärvergiftungen deutlich.
FGARs sind ein legitimer Bestandteil des Köderprogramms, sofern sie in gesicherten Stationen verwendet und dokumentiert werden. Da sie weniger potent sind, können längere Zeiträume erforderlich sein. Die 35-Tage-Neubewertungsregel gilt hier ebenfalls.
Nicht-antikoagulierende Rodentizide
Produkte mit Cholecalciferol (Vitamin D3) oder Zinkphosphid bieten Alternativen. Cholecalciferol verursacht Hyperkalzämie und weist ein deutlich geringeres Risiko für Sekundärvergiftungen auf. Zinkphosphid ist ein akutes Gift, das primär im landwirtschaftlichen Umfeld genutzt wird. Beide erfordern fachgerechte Handhabung und persönliche Schutzausrüstung.
Mechanische und nicht-chemische Methoden
Die SGAR-Aussetzung beschleunigt den Trend hin zu mechanischen Strategien:
Schlag- und elektronische Fallen
Traditionelle Schlagfallen sind hocheffektiv. In Lagerhallen sollten diese entlang der Laufwege – an Wand-Boden-Verbindungen, hinter Regalen und an Laderampen – platziert werden. Elektronische Fallen bieten eine letale Entladung und lassen sich mit digitalen Monitoringsystemen für Echtzeitwarnungen verbinden.
Klebefallen
Klebefallen sind in Australien erlaubt, stehen aber wegen Tierschutzbedenken in der Kritik. Sie sollten in Lebensmittelbereichen nur zum Monitoring, nicht zur Bekämpfung eingesetzt und mindestens täglich kontrolliert werden.
Digitale Monitoringsysteme
Remote-Monitoring – inklusive Infrarotsensoren und Kamerfallen – ermöglicht eine 24/7-Überwachung großer Lagerflächen. Diese Systeme liefern protokollierte Daten, die HACCP-, BRC- und SQF-Audit-Anforderungen erfüllen.
Ausschluss: Das Fundament der Verteidigung
Kein Programm funktioniert ohne strukturellen Ausschluss:
- Türen und Laderampen: Bürstenleisten und Gummidichtungen an allen Toren und Laderampen anbringen. Lücken von >6 mm (Mäuse) oder >12 mm (Ratten) müssen verschlossen werden.
- Rohrdurchführungen: Lücken um Leitungen mit nagetierfestem Material (Edelstahlwolle, Metallbleche oder Zement) abdichten. Bauschaum allein reicht nicht.
- Entwässerung: Bodenabläufe mit Rückstauventilen oder Gittern versehen.
- Vegetationsmanagement: Bewuchs mindestens einen Meter vom Gebäude zurückschneiden, um Nistplätze zu eliminieren und die Sichtbarkeit der Köderstationen zu verbessern.
- Dachzugänge: Lücken im Dachbereich und bei Entlüftungen abdichten.
Für Kühlhäuser siehe Nagetiersichere Kühllagerung: Ein Compliance-Leitfaden für Lebensmittelhändler.
Hygiene und Reduzierung von Nistplätzen
- Lebensmittelreste unter Regalen und Förderbändern entfernen.
- Waren auf Paletten mindestens 450 mm von der Wand entfernt lagern, um Inspektionszugang zu gewährleisten.
- Nicht genutzte Paletten und Kartonagen entfernen.
- Abfallbehälter müssen dicht schließen und regelmäßig geleert werden.
- Lecks beheben – Nagetiere benötigen eine Wasserquelle und nisten in der Nähe von Kondensationspunkten.
Dokumentation und Audit-Konformität
- Aktualisieren Sie den Schädlingsbekämpfungsplan, um auf APVMA-Bedingungen (35-Tage-Regel) zu verweisen.
- Stellen Sie sicher, dass der Vertragspartner die nötigen Lizenzen für den Einsatz restriktiver Chemikalien besitzt.
- Führen Sie Köderstationspläne mit korrekten Abständen.
- Protokollieren Sie alle Kontrollen, Köderverbrauch und Korrekturmaßnahmen digital oder in einem für Auditoren zugänglichen Logbuch.
Für weitere Audit-Vorbereitung siehe Vorbereitung auf GFSI-Schädlingsbekämpfungs-Audits: Eine Compliance-Checkliste für das Frühjahr.
Wann ist ein Fachmann erforderlich?
Professionelles Engagement ist wichtiger denn je, wenn:
- Aktivität nach 35 Tagen FGAR-Einsatz persistiert.
- bauliche Mängel die Kapazitäten der Haustechnik übersteigen.
- ein Lebensmittelsicherheits-Audit unmittelbar bevorsteht.
- SGAR-Einsatz notwendig wird (nur durch lizenzierte Fachkräfte).
- Befall in sensiblen Bereichen wie Rohwarenlager oder Verarbeitungsstraßen auftritt.
Ein Programm für die Zeit nach SGAR
Das SGAR-Verbot signalisiert eine permanente Abkehr hin zu toxizitätsarmen, evidenzbasierten Methoden. Lagerbetreiber sollten den Herbst 2026 als Katalysator nutzen, um Programme zu etablieren, die auf Ausschluss, Hygiene, Monitoring und – als letzte Instanz – gezielter Chemie basieren. Dies entspricht den globalen IPM-Standards und bereitet Betriebe auf künftige regulatorische Verschärfungen vor, die mit der vollständigen APVMA-Entscheidung Anfang 2027 erwartet werden.
Für spezifische Maßnahmen in der Gastronomie siehe Nagetierbekämpfung in der Gastronomie: Eine Profi-Checkliste für die Lebensmittelkontrolle.